4. Anträge der Parteien Staatsanwältin F.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 746 f.): A. I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 29. Januar 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.______