3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht, inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, Steuerausweis 2018 und Betreibungsregisterauszug, sowie ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 716 ff.; pag. 724). Zudem wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 731 ff.; pag. 736 ff.).