Weiter wird verfügt: Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Strafklägerin, v.d. Rechtsanwältin N.________ - der Generalstaatsanwaltschaft, v.d. Staatsanwältin O.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 29. Januar 2020 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 4. Mai 2020) Der Präsidentin i.V.: