767 Z. 16 f.). Seit seinem Herzinfarkt sei sein Herz einfach kaputt (pag. 764 Z. 14). Aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes sei es schwieriger geworden eine andere Stelle zu finden, da er sich wegen seines Herzens nicht mehr schnell bewegen könne (pag. 767 Z. 19 ff.). Je nachdem wie viel er arbeite, verdiene er bei der F.________ AG zwischen CHF 500.00 und CHF 1‘500.00 (pag. 764 Z. 30 ff.). Im Durchschnitt liegt das Einkommen somit bei den CHF 1‘000.00 pro Monat, die der Beschuldige seit jeher bei seiner Arbeit in der AG verdiente.