Zur Orientierung bei der Strafzumessung dienen die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS). Die Richtlinien sehen bei einer Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, umschrieben als gänzliche Verweigerung der gerichtlich festgesetzten oder durch Vereinbarung festgelegten Unterhaltszahlung für sein Kind während eines Jahres, obwohl sich die finanziellen Verhältnisse seit der Festsetzung bzw. -legung nicht wesentlich geändert haben, eine Strafandrohung von 60 Strafeinheiten vor. Reduzierend wirken Teilzahlungen oder knappe finanzielle