Das ist eine erhebliche Verletzung des geschützten Rechtsgutes. Der Beschuldigte investierte seine Energie in seine Leidenschaft, den Autorennsport, und zeigte keine Taten, um das zur Leistung der Unterhaltsbeiträge notwendige Einkommen zu erzielen. Zur Orientierung bei der Strafzumessung dienen die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS).