Die Strafklägerin hat im angeklagten Zeitraum Unterhaltszahlungen für die Tochter des Beschuldigten in der Höhe von CHF 89‘523.15 bevorschusst. Da für den Zeitraum vom 1. Dezember 2002 bis am 31. Dezember 2004 ein Freispruch erfolgt, sind die in dieser Zeit angefallenen Beiträge (25 Monate à CHF 460.00, total CHF 11‘500.00) abzuziehen. Der Deliktsbetrag liegt somit bei CHF 78‘023.15 über 12 Jahre und 7.5 Monate. Das ist eine erhebliche Verletzung des geschützten Rechtsgutes.