Der Beschuldigte wusste zweifellos um seine Unterhaltspflicht gegenüber seiner Tochter aufgrund des Unterhaltsvertrages, den er unterschrieben hatte. Er wusste auch, dass er mehr als die ihm von der F.________ AG bezahlten CHF 1‘000.00 im Monat verdienen musste, um die Unterhaltsschulden begleichen zu können. Dennoch liess er sich nicht mehr auszahlen oder suchte sich, auch nachdem er über zwei Jahre lang den Unterhalt nicht hatte bezahlen können, keine einträgliche Arbeitsstelle. Das wäre ihm jedoch zumutbar gewesen. Der Beschuldigte bezahlte vorsätzlich keine Unterhaltsbeiträge. Auch der subjektive Tatbestand ist erfüllt.