13 die Bezahlung des Unterhalts an seine Tochter ermöglicht hätte. Er durfte nicht jahrelang darauf hoffen, mit seiner Tätigkeit in der F.________ AG irgendwann ein genügendes Einkommen zu generieren. Er hat sich sogar in Jahren mit guten Geschäftsergebnissen der AG immer denselben nicht existenzsichernden Lohn auszahlen lassen. Entgegen der Argumentation der Verteidigung mildert sein voller Einsatz für den Motorsport und für die AG das vorgeworfene Verhalten nicht.