Dieses hypothetische Einkommen ist jedoch durchaus plausibel. Der Beschuldigte verfügt über eine Berufslehre als Koch, hat jedoch lange nicht auf diesem Beruf gearbeitet. Selbst in einem Beruf, für den er keine Ausbildung hat, hätte er jedoch im Tatzeitraum einen Lohn erzielen können, der ihm die Unterhaltszahlung ermöglicht hätte. Mit dem Lohnrechner (Salarium) des Bundesamtes für Statistik (www.lohnrechner.bfs.admin.ch) lassen sich als Anhaltspunkte verschiedene Szenarien berechnen.