12 stehen jedoch klare Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte, der in der AG die beherrschende Stellung inne hatte, sein Einkommen bewusst so tief hielt, um seiner Zahlungspflicht nicht nachzukommen. Eine detaillierte Berechnung, wie viel mehr dem Beschuldigten bei Vornahme eines sogenannten Durchgriffs auf seine AG als Einkommen angerechnet werden könnte, ist nicht möglich. Daher kann offengelassen werden, ob er entgegen seiner Behauptung tatsächlich leistungsfähig war.