10 CHF 4‘100.00 pro Monat – zu verdienen (pag. 56 f.). Aus der Abänderungsklage lässt sich schliessen, dass der Beschuldigte auch vor dem Urteil seine Unterhaltspflicht bestens kannte. Er änderte jedoch auch nach mehreren Jahren von nicht bezahlten Unterhaltsbeiträgen nichts. Er steckte all seine Energie in sein Motorsportunternehmen (pag. 776 Z. 41 ff.). Weiterhin liess er sich über die AG einen unter dem Existenzminimum liegenden Lohn von lediglich CHF 1‘000.00 im Monat auszahlen. Wenn es ihm nicht gelang, bei der F.__