Eine detaillierte Berechnung, ob und wie viel der Beschuldigte in diesem Zeitraum als Lohn hätte beziehen können, erscheint unmöglich, aber auch nicht nötig. Im Jahr 2007 erging ein Gerichtsurteil, wonach der vom Beschuldigten geschuldete Unterhaltsbeitrag für seine Tochter trotz dem tiefen Einkommen nicht reduziert wurde, da es dem Beschuldigten möglich gewesen wäre, mehr – nämlich