Es wurde unter anderem eine teure Liegenschaft erworben, grosse Darlehenssummen wurden zurückbezahlt und auf den bilanzierten Fahrzeugen dürften nicht unwesentliche stille Reserven vorhanden sein. Allerdings sind nicht für den gesamten Tatzeitraum Unterlagen betreffend die Finanzen der F.________ AG aktenkundig. Eine detaillierte Berechnung, ob und wie viel der Beschuldigte in diesem Zeitraum als Lohn hätte beziehen können, erscheint unmöglich, aber auch nicht nötig.