Sein tatsächlicher Lohn dürfte somit höher gewesen sein. Dazu kommt, dass sich der Beschuldigte durch die AG sein Hobby des Rennsports zu finanzieren vermochte, was mit den privaten Mitteln nicht möglich gewesen wäre. Gemäss Aussage von D.________ kosten die Autorennen die F.________ AG nur, haben allerdings einen Werbeeffekt (pag. 759 Z. 12 ff., pag. 754 Z. 36). Ein Boot, das der Beschuldigte privat aufrüstete, verkaufte er nicht direkt, sondern übertrug dieses zuerst an die AG und beliess den Verkaufsgewinn dann in der AG (pag. 140 Z. 335 ff., pag. 478 Z. 36 ff.). Ein solches Vorgehen ergibt keinen Sinn. Es sei denn es ginge darum, Einkommen zu verschleiern.