767 Z. 6 f., Lohnausweis 2017 pag. 713). Die AG bezahlte ihm nur einen Lohn von nur CHF 12‘000.00 pro Jahr. Auf den Kontoblättern der Buchhaltung der AG zum Kontokorrent «A.________» finden sich auch private Ausgaben des Beschuldigten wie die Miete, Telefonkosten und Fahrzeugspesen, von denen er auch selbst sprach (pag. 138 Z. 255 f.), weiter Zahnarztrechnungen, Socken, Rasierklingen, Duschgel oder die Feuerwehrsteuer und die Hundemarke (pag. 686 ff.). Dies sind alles private Ausgaben des Beschuldigten. Sein tatsächlicher Lohn dürfte somit höher gewesen sein.