9 2006-09 und 2012-17 angerechnet (pag. 244, 251, 259, 267, 293, 302, 309, 316, 323), ohne dass der Beschuldigte diesbezüglich Einsprache gemacht hätte, was er in anderen Punkten (Einkommensveranlagungen 2003, 2005, 2011) hingegen tat. D.________ erhielt die Aktien aus der Hand des Beschuldigten für CHF 50‘000.00, wobei sie CHF 10‘000.00, die er ihr schuldete, verrechnete und CHF 40‘000.00 dem Beschuldigten in bar bezahlte (pag. 752 f.). Im Tatzeitraum war der Beschuldigte immer einziges Mitglied des Verwaltungsrates der AG (pag. 568).