759 Z. 38 f.), der Inhaber der Aktien der F.________ AG war. So war er gemäss der öffentlichen Urkunde über die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung im Jahr 2013 Alleinaktionär (pag. 397 und 405). Der Wert der gesamten Aktien wurde ihm von der Steuerverwaltung im Wertschriftenvermögen in den Jahren