Zuvor hatte er mit seinem Restaurantbetrieb mehr verdient (Auszug aus dem individuellen AHV-Konto für die Jahre 1999 und 2000: je CHF 50‘000, pag. 633). Für die Jahre 2001-03 deklariert das individuelle AHV-Konto keinen AHV-pflichtigen Lohn. Der Beschuldigte sagte auch, im Restaurantbetrieb habe er noch viel mehr verdient (pag. 771 Z. 44 f.). Es könne sein, dass er mal einen Lohn von CHF 2‘800.00 bis CHF 3‘000.00 gehabt habe (pag. 772 Z. 11 f.). Danach wurde immer ein Einkommen von rund CHF 12‘000.00 pro Jahr deklariert (vgl. Auszug aus dem individuellen AHV-Konto pag. 633, Aussage Beschuldigter pag. 771 Z. 44 f.).