774 Z. 1 ff.). In der Berufungsverhandlung sagte er allerdings erneut, er habe nie Aktien besessen (pag. 774 Z. 35 f.). Gemäss Handelsregisterauszug war der Beschuldigte bis im Mai 2019 einziges Mitglied des Verwaltungsrats und als einzige Person für die AG unterschriftsberechtigt (pag. 568, vgl. auch Protokoll der ordentlichen Generalversammlung der F.________ AG vom 26. Januar 2018 pag. 660). Die Aussage seiner Einvernahme vom 2. Mai 2018, wonach der Verwaltungsrat je nach Jahr unterschiedlich sei und