12. Beweiswürdigung der Kammer 12.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 536, S. 4 der Urteilsbegründung). Es ist bereits vorweg zu nehmen, dass die Kammer in rechtlicher Hinsicht eine von den Erwägungen der Vorinstanz leicht abweichende Würdigung vornimmt. Eingehende Erwägungen zu den Besitzverhältnissen in der F.________ AG und der Werthaltigkeit dieser Unternehmung erübrigen sich bei der Betrachtungsweise der Kammer.