7 Der Beschuldigte und die AG würden eine wirtschaftliche Einheit bilden, der Beschuldigte missbrauche die der AG zukommende Unabhängigkeit, um legitime Drittinteressen, namentlich die Bezahlung seiner Unterhaltsschulden, zu verletzen. Der Beschuldigte habe wider Treu und Glauben gehandelt. Ein Durchgriff auf die AG sei gerechtfertigt und das Vermögen der AG sei ihm anzurechnen (pag. 547 f., S. 15 f. der Urteilsbegründung). Werde die eigene Persönlichkeit der F.__