771 f.). Zum Zeitpunkt der Abänderungsklage sei er am Aufbau seiner Firma gewesen. Es sei ihm etwas aufgerechnet worden, dass er nachweislich nicht verdient habe. Er habe diesen Lohn nicht verdienen können (pag. 772). Die AG habe ihm nicht mehr als CHF 12‘000.00 Lohn auszahlen können. Wenn er hätte zahlen können, hätte er den Unterhalt immer bezahlt. Es sei ihm unmöglich gewesen, drei Kinder zu finanzieren (pag. 776).