Die Autorennen würden neben dem Werbeeffekt nichts einbringen, sondern nur kosten (pag. 759). Die AG könne dem Beschuldigten nicht mehr als die CHF 1‘000.00 Lohn zahlen. Das sei auch ein Grund gewesen, wieso sie das Arbeitsverhältnis aufgehoben hätten (pag. 761). Sie habe die Anmeldung ihrer Wahl zur Verwaltungsratspräsidentin beim Handelsregisteramt «verlaueret» (pag. 762). Der Beschuldigte gab in der Berufungsverhandlung unter anderem zu Protokoll, er bestreite seinen Lebensunterhalt von seiner Teilzeitarbeit bei der F.________ AG, wobei er zwischen CHF 500.00 und CHF 1‘500.00 pro Monat verdiene (pag. 764).