Bei der Gründung im 2003 sei sie dabei gewesen, die Inhaberaktien habe sie danach aber wieder abgegeben. Sie habe bei der Gründung das Aktienkapital gestellt (pag. 751). Frau J.________ habe mal eine Beziehung mit dem Beschuldigten gehabt. Sie habe der F.________ AG zinsfrei und ohne Sicherheiten Darlehen gewährt, weil diese ihr nahe stehe und sie am Motorsport interessiert sei. Sie habe das Geld immer zurückbekommen. Die AG habe keine Schulden. Ab Januar 2018 habe sie Aktien bekommen.