5 vante Informationen enthalten, wird direkt im Rahmen der Beweiswürdigung darauf eingegangen. 10.2 Subjektive Beweismittel Auf der subjektiven Seite liegen die vor der Staatsanwaltschaft gemachten Aussagen des Beschuldigten (pag. 131 ff.), die vor der Vorinstanz gemachten Aussagen des Beschuldigten (pag. 471 ff.), die Aussagen der Zeugin C.________ (pag. 482 ff.) und der Auskunftsperson I.________ (pag. 486 ff.) vor. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut befragt (pag.