Der Beschuldigte war unbestrittenermassen bei der Gründung der F.________ AG im Jahr 2003 dabei (Gründungsurkunde auf pag. 378 ff.) und bis am 31. Dezember 2016 bei dieser als Geschäftsführer angestellt. Auch heute arbeitet er noch Teilzeit für die AG. Das Kürzel F.________ steht für «H.________». Der Name des Beschuldigten ist somit Teil der Firma.