Weiter steht fest, dass der Beschuldigte nach Abschluss des Unterhaltsvertrages auf Herabsetzung des Unterhaltsbeitrages an seine Tochter geklagt hatte. Mit Urteil vom 7. Juni 2007 wies der Gerichtspräsident des Gerichtskreises X Thun diese Klage jedoch ab. Es wurde dem Beschuldigten im Urteil ein hypothetisches Einkommen von monatlich CHF 4‘100.00 (exklusive Kinderzulagen) aufgerechnet, das er in der Lage wäre zu verdienen. Die Herabsetzungsklage gegen seine beiden (älteren) Söhne aus anderen Beziehungen wurde gutgeheissen (pag. 56 f.). Der Beschuldigte war unbestrittenermassen bei der Gründung der F.___