Er habe diesen Unterhaltsbeitrag nie bezahlt, obwohl davon ausgegangen werden könne, dass der Beschuldigte über die erforderlichen Mittel zur Bestreitung seiner Unterhaltspflicht verfüge. Der Gesamtausstand seit Beginn der Bevorschussung am 1. Dezember 2002 bis zum 16. August 2017 betrage CHF 89‘523.15. Daraus seien Verlustscheine im Betrag von CHF 69‘543.15 ausgestellt worden, während aus den laufenden Unterhaltsbeiträgen per 16. August 2017 ein Ausstand von CHF 19‘980.00 bestanden habe (pag. 118).