4 ter, geboren am 4. Dezember 2001, ab ihrer Geburt respektive CHF 485.00 ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet haben. Er habe diesen Unterhaltsbeitrag nie bezahlt, obwohl davon ausgegangen werden könne, dass der Beschuldigte über die erforderlichen Mittel zur Bestreitung seiner Unterhaltspflicht verfüge.