Die Strafklägerin stellte und begründete folgende Anträge (pag. 782): 1. A.________ sei schuldig zu erklären der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, begangen in der Zeit von 1. Dezember 2002 bis 16. August 2017 in G.________, und er sei entsprechend zu bestrafen. 2. A.________ seien die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen. 3. Der Privatklägerin sei eine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Verfahren vor der 1. und 2. Instanz zuzusprechen.