4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verfahrensleitung hiess mit Verfügung vom 26. Juli 2019 (pag. 583 ff.) neben der Einvernahme des Beschuldigten die folgenden Beweisanträge des Beschuldigten gut: - Einvernahme von Frau D.________ - Einreichen des Auszuges des Bankkontos des Beschuldigten (pag. 599).