2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 14. Februar 2019 fristgerecht Berufung an (pag. 525). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 23. April 2019 (pag. 538 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 13. Mai 2019 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 551 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich mit Eingabe vom 24. Mai 2019 form- und fristgerecht der Berufung an, wobei sie sich auf die Strafzumessung beschränkte (pag.