_ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Urteil mit Begründung; unverzügliche Mitteilung) - dem Regionalgefängnis Bern (unverzügliche Mitteilung) - der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde