1. zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 468.90 zuzüglich 5 % Zins seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils an die Straf- und Zivilklägerin D.________; 2. zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 5‘000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 30. August 2017 an die Straf- und Zivilklägerin D.________. Für den Zivilpunkt werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ bleibt in Sicherheitshaft.. 2. Es wird festgestellt, dass die beschlagnahmte Waffe (Schreckschusspistole Marke EM-GE, Modell 5, Kaliber 320) vernichtet wurde.