2. der versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen am 30. August 2017 in R.________ zum Nachteil von D.________; 3. der Pornographie, mehrfach begangen in U.________, festgestellt am 31. August 2017, durch Besitz von Gewaltpornographie zum Eigenkonsum (29 Bilder auf der Festplatte WD 5000H1U und 58 Bilder auf der Festplatte WD 1200; 5 Videos auf der Festplatte WD 1200); 4. des Vergehens gegen das Waffengesetz, begangen im Frühling 2017 in R.________ und in U.________