37. Genugtuung Auch für die geltend gemachte Genugtuung kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1736 f.). Der Beschuldigte ist zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 5’000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 30. August 2017 an die Privatklägerin zu verurteilen. 54 IX. Kosten und Entschädigung