36. Schadenersatz Bezüglich den geforderten Schadenersatzes kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1736). Die Voraussetzungen für die Zusprechung einer Schadenersatzforderung sind gegeben und der Anspruch ist in der Höhe von CHF 468.90 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 4. Juni 2018 belegt.