Der Beschuldigte hat trotz Kenntnis seiner Neigung noch nie eine Therapie gemacht. Eine Schulter zum Anlehnen, wie vom Beschuldigten gewünscht, reicht im Kontext mit der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung nicht, um der Rückfallgefahr zu begegnen. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 30. August 2018 in Haft. Dieses Setting stellt sicherlich nicht der richtige Ort dar, um an sich zu arbeiten. Bis