1730 –1734). Die Kammer stellt diese Zusammenfassung sowie die Erwägungen der Vorinstanz jeweils ihren eigenen Überlegungen voran und ergänzt diese nachfolgend lediglich mit den Erkenntnissen aus der Einvernahme von Dr. med. G.________ anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung (pag. 1985 ff.). Der Gutachter bekräftigte im Wesentlichen seine Erkenntnisse im Gutachten, machte dabei einen überzeugenden Eindruck und konnte auch kritische Fragen der Verteidigung zufriedenstellend beantworten.