denden – Befunde gegenseitig beeinflussen und verstärken (Urteil des Bundesgerichts 6B_933/2018 vom 3. Oktober 2019 E. 3.3.5 ff.). Ist der Täter psychisch schwer gestört, kann das Gericht anordnen, dass er nicht stationär, sondern ambulant behandelt wird, wenn der Täter eine mit Strafe bedrohte Tat verübt hat, die mit seinem Zustand in Zusammenhang steht und zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit dem Zustand des Täters in Zusammenhang stehenden Taten begegnen (Art. 63 Abs. 1 StGB).