50 Eine schwere psychische Störung im massnahmerechtlichen Sinn ist zunächst soweit möglich anhand einer anerkannten Klassifikation (ICD-10 [International Classification of Diseases] oder DSM-5 [American Psychiatric Association, Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 5. Auflage]) zu erfassen. Die darin kodierten Zustände sind jedoch nicht abschliessend. So kann sich beispielsweise die psychische Störung (erst) aus dem Zusammenwirken von zwei verschiedenen Befunden ergeben, die aus legalprognostischer Sicht gemeinsam behandlungsbedürftig sind.