26.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist durchschnittlich. Gesundheitlich ist er zwar angeschlagen. Er lässt sich aber zumindest phasenweise nicht wirklich helfen. Eine Strafminderung aufgrund erhöhter Strafempfindlichkeit hat jedenfalls nicht zu erfolgen. 26.4 Fazit Die Täterkomponenten insgesamt sind neutral zu werten. Es bleibt bei den 30 Monaten Freiheitsstrafe bzw. 15 Tagessätzen Geldstrafe.