25. Teilweise Zusatzstrafe Für die die Widerhandlung gegen das Waffengesetz ist eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen und für die Pornographie eine solche von 10 Tagessätzen auszusprechen. Diese sind zusammenzuzählen, was eine Strafe von 15 Tagessätzen ergibt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, vom 9. Mai 2017. Die Tagessatzhöhe wird analog zur ersten Instanz auf CHF 30.00 bestimmt.