Insgesamt ergibt sich somit eine hypothetische Gesamtstrafe von 50 + 5 = 55 Tagessätzen. Davon ist die bereits rechtskräftige Grundstrafe abzuziehen, was eine Zusatzstrafe von 5 Tagessätzen ergibt. 24. Pornographie Für das Delikt der Pornographie ist eine eigenständige Geldstrafe auszusprechen. Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 12 Strafeinheiten vor (S. 40). Eine Strafe in dieser Grössenordnung scheint angemessen. Die Kammer lässt es bei abgerundet 10 Tagessätzen Geldstrafe bewenden.