146 Abs. 1 StGB). Folglich ist dafür eine Einsatzstrafe zu bestimmen. Die Einsatzstrafe ist sodann für die übrigen Delikte angemessen zu erhöhen. Im Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, vom 9. Mai 2019 wurde die Einsatzstrafe für den Betrug unter Asperation der weiteren damals zu beurteilenden Delikte bereits rechtskräftig auf 50 Tagessätze festgelegt. Es ist folglich nur noch die Strafe für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu asperieren. Die Kammer orientiert sich dabei unter anderem auch an den