So resultiert eine Einzelstrafe von 12 Monaten. Durch die Handlungseinheit besteht ein sehr enger Zusammenhang zwischen der versuchten sexuellen Nötigung und den versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind. Es ist daher praxisgemäss ein Asperationsfaktor von 50 % zu wählen. Die Einsatzstrafe erhöht sich folglich von 24 um 6 auf insgesamt 30 Monate Freiheitsstrafe.