Dadurch ist eine erhebliche Gefährdung des Rechtsguts offensichtlich gegeben. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und aus egoistischen Beweggründen, wobei die Tat für ihn leicht vermeidbar gewesen wäre. Diese Umstände sind neutral zu beurteilen. Für vollendete sexuelle Handlungen mit einem Kind muss die Strafe beim vorliegenden Tatverschulden bei ungefähr 20 Monaten liegen. Eine Reduktion erfolgt für den Versuch (4 Monate) und für die in leichtem Grad verminderte Schuldfähigkeit (4 Monate). So resultiert eine Einzelstrafe von 12 Monaten.