Nach dem er absichtlich eine Kollision mit der Privatklägerin erzwang, zog er sie zunächst mit Gewalt zu Boden. Trotz heftiger Gegenwehr der Privatklägerin liess er nicht von ihr ab und zerrte sie aus dem Blickfeld möglicher Dritter in ein Maisfeld. Dort fixierte er das junge, 12-jährige Mädchen am Boden und drückte ihm seine Jacke aufs Gesicht, um es zum Schweigen zu bringen. Wer aus sexuellen Beweggründen mit einer solchen Hartnäckigkeit Gewalt gegen ein ihm ausgeliefertes Opfer anwendet, beabsichtigt einen Eingriff in die sexuelle Integrität von nicht unerheblicher Intensität.