13.3 Unbestrittener/Bestrittener Sachverhalt Die (nicht gemeldete) Schreckschusspistole wurde anlässlich der Hausdurchsuchung vom 31. August 2017 am Domizil des Beschuldigten gefunden. Der Beschuldigte bestreitet nicht, die Pistole im Frühling 2017 auf dem Entsorgungshof in R.________ an sich genommen und zu sich nach Hause gebracht zu haben. Er behauptet lediglich, nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine echte Waffe gehandelt habe (pag. 301 Z. 236).